Rodungen

Worum geht es?

Der Wald soll in seiner Fläche und in seiner räumlichen Verteilung erhalten bleiben. Aus diesem Grund sind Rodungen verboten. Wenn wichtige Gründe bestehen, die das Interesse an der Walderhaltung überwiegen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Rodungsbewilligung erteilt werden. Für jede Rodung ist Realersatz zu leisten.

 

Die zwei Begriffe Rodung und Holzschlag haben rechtlich eine andere Bedeutung. Sie werden häufig verwechselt.

  • Eine Rodung ist eine Zweckentfremdung von Waldboden, zum Beispiel für den Bau einer Strasse oder eines Reservoirs. Der Boden ist rechtlich nicht mehr Wald.
  • Ein Holzschlag bedeutet, dass auf einer Waldfläche Bäume gefällt werden. Auf der Waldfläche wachsen wieder Jungbäume nach oder sie werden gepflanzt. Der Boden bleibt rechtlich Wald.

 

Verfahren

Das Kantonsforstamt hat eine Wegleitung für das Einreichen eines Rodungsgesuches ausgearbeitet. In dieser Wegleitung werden die von Gesuchsteller einzureichenden Unterlagen detailliert aufgeführt.

 

Zu diesen Unterlagen gehören insbesondere auch die Rodungsformulare sowie das Formular Verpflichtung für eine Neuaufforstung als Realersatz für eine Rodung.

 

Die öffentliche Bekanntmachung des Gesuches erfolgt durch die politische Gemeinde im kantonalen Amtsblatt (Muster für den Ausschreibungstext vgl. unten). Die öffentliche Auflage des Rodungsgesuches ist mit den weiteren Auflageverfahren zur Bewilligung des Werkes, für das gerodet werden soll, zu koordinieren.