Waldbrandgefahr und Feuerverbote

Die Karte zeigt die allgemeine Waldbrandgefahr in den Regionen. Lokal kann diese vor allem aufgrund der Höhenlage und Exposition vom Durchschnitt abweichen! Die Gefahrenstufen gelten für schneefreie Lagen.  In Zeiten erhöhter Gefahr ist das Feuern im Wald und in Waldesnähe gemäss kantonaler Gesetzgebung verboten. Die Gemeinden können eigene Feuerverbotsbestimmungen erlassen.

 

Beim Umgang mit Feuer und Feuerwerk ist immer Vorsicht geboten!

Die aktuelle Waldbrandgefahr

10. Mai 2012

 

Mittlere Waldbrandgefahr in den Föhnregionen!

 

Nach starker Austrocknung durch Föhn ist nicht genügend Niederschlag gefallen um die Waldbrandgefahr ausreichend zu reduzieren. Etwas Niederschlag ist in den nächsten Tagen in Sicht. Die Frühjahrsvegetation ist schon weit fortgeschritten.

 

Im Sarganserland und im Rheintal wird die Waldbrandgefahr als mittel eingestuft. In den übrigen Gebieten ist sie klein.

 

Das Verbrennen von nicht ausreichend trockenen Grünabfällen ist gemäss Luftreinhalteverordnung grundsätzlich verboten. Im Falle von Räumungsfeuer hat die Praxis gezeigt, dass das Grünmaterial nie ausreichend trocken ist. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden geahndet.

 

 

Die Waldbrandgefahr in anderen Kantonen.

Waldbrandgefahrenkarte des Kantons St. Gallen

Waldbrandgefahrenkarte des Kantons St. Gallen

Waldbrand Gefahrenstufen
Ausführungen zum Feuerverbot im Kanton
Waldbrandgefahr